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Details - Grundlehrgang TRGS 520
Erwerb der erforderlichen SachkundeSie erhalten in diesem dreitägigen Grundlehrgang die erforderlichen Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (TRGS 520 Anlage 3). Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung (Multiple-Choise-Fragen).
Der Gesetzgeber stellt an stationäre und mobile Sammelstellen und Zwischenlager, in denen gefährliche Abfälle gesammelt oder gelagert werden, Anforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals. So ist der Betrieb einer Annahmestelle nur dann gestattet, wenn die Sammelstelle mit mindestens zwei Personen besetzt ist. Eine Person hiervon muss Fachkraft sein (TRGS 520 Punkt 5.1).
Eine Fachkraft muss außerdem folgende Qualifikationen nachweisen:

 
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