Details - Auffrischen der Fachkunde gemäß § 11 EfbV und § 6 TgV
Der Lehrgang richtet sich an das Leitungspersonal, an Führungskräfte und beaufsichtigende Personen von Entsorgungsbetrieben oder Transportunternehmen. Die Teilnehmeranzahl beträgt maximal 25 Personen. Bitte senden Sie uns mit der Anmeldung einen Nachweis über die Teilnahme an dem Grundlehrgang.
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Dr. Holger Thärichen hat Anfang 2012 die Funktion des Geschäftsführers der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS im Verband kommunaler Unternehmen e.V. übernommen. Zuvor war er fünf Jahre als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Abfallrecht in der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll und sechs Jahre als Jurist mit dem Schwerpunkt Abfallrecht im Vorstandsbüro der Berliner Stadtreinigungsbetriebe BSR tätig (Berlin). |
Das neue deutsche Abfallrecht
Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie. Die neue 5-stufige Abfallhierarchie. Abgrenzung Verwertung – Beseitigung. Der neue Abfallbegriff. Neue Trenn- und Verwertungspflichten. Erfüllung der Recyclingquoten.
Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Neuerungen durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die §§ 56, 57 des Referentenentwurfs und ihre Bedeutung.
Entwicklungen bei den Überlassungspflichten
Das „Altpapierurteil“ des Bundesverwaltungsgerichts. Die Zukunft der gewerblichen Sammlung. Definition der „öffentlichen Interessen“. Abgrenzung Haushaltsabfälle – Gewerbeabfälle. Wertstofftonne und Systemführerschaft.
Verantwortlichkeiten und betriebliche Haftung
Abfallerzeuger und Abfallbesitzer. Die straf-, abfall- und zivilrechtliche Verantwortung für Abfälle. Dauer und Umfang der Entsorgungsverantwortung. Verschärfungen durch das neue Kreislaufwirtschaftsrecht. Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht.
Ausgewählte Problemfelder der kommunalen Entsor-gungspraxis
Die Pflichttone nach § 7 Satz 4 Gewerbeabfallverordnung. Zulässigkeit von Abfallmanagement-Dienstleistungen. Arbeitsschutzrechtliche Regelungen für den Umgang mit Abfällen.
Ausgewählte Problemfelder der Produktverantwortung
Die kommunale Sammlung von Elektroaltgeräten. Eigenvermarktung und Wiederverwendung. Die Abstimmungs- und Mitbenutzungsregelungen nach § 6 VerpackungsVO. Besonderheiten bei Altpapier und aktuelle Rechtsprechung.

 
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