Details - Das neue Abfallrecht
Das Seminar richtet sich an alle Fachkräfte eines Entsorgungsunternehmens oder einer Abfallbehörde. Es vermittelt kompakt die zentralen Änderungen des neuen deutschen Abfallrechts, die für die tägliche Arbeit relevant sind.
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Dr. Holger Thärichen ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Abfallrecht, Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (Berlin). Zuvor war er als wissenschaftlicher Angestellter im Umweltbundesamt im Fachgebiet „Übergreifende Angelegenheiten Entsorgung, Anlaufstelle Baseler Übereinkommen“ und mehrere Jahre als Umweltjurist bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben BSR tätig. |
Die neue 5-stufige Abfallhierarchie und ihre Auswirkungen
Was ändert sich durch den Vorrang der stofflichen Verwertung? Welche Verbindlichkeit hat die neue Hierarchie? Wer muss sie beachten?
Der neue Abfallbegriff
Das Ende der Abfalleigenschaft. Abfall und Nebenprodukt. Fortentwicklung der EuGH-Rechtsprechung.
Die neue Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung
Was ist die „R-1-Formel“? Die Erweiterung der „Substitutions-Rechtsprechung“ des EuGH. Genereller Verwerterstatus für MVA?
Die neuen Trenn- und Recyclingpflichten
Flächendeckende Biotonne? Wen trifft die Pflicht zur Erfüllung der 65%-Recyclingquote? Neue Anforderungen an die Kommunen.
Überlassungspflichten und gewerbliche Sammlungen – die Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft
Ausweitung des Sammlungsbegriffs. Legaldefinition der „öffentlichen Interessen“. Wer hat die Systemführerschaft bei der Wertstofftonne?

 
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